Kurzregeln

Die Regeln des Rollstuhlfechtens sind analog denen des Fechtens Nichtbehinderter (F.I.E.-Regeln). Es wird mit Florett, Degen und Säbel gefochten. Bei Florett und Degen kann nur mit der Spitze, beim Säbel mit der ganze Klinge ein Treffer gesetzt werden. Beim Degen zählt der Treffer, der zuerst gesetzt wurde (bei weniger als einer 1/25 Sekunde Unterschied gibt es einen "Doppeltreffer"). Bei Florett und Säbel gilt das sog. Angriffsrecht, d.h. derjenige Fechter, der zuerst angreift kann einen Punkt setzen, der Gegner muss erst abwehren ("parieren") bevor er selber punkten kann.

Folgende Regeländerungen und -ergänzungen gibt es gegenüber den F.I.E.-Regeln:

Sitzposition der Fechter zueinander
Die Fechter bewegen sich nicht - wie allgemein immer wieder vermutet - mit dem Rollstuhl über die Fechtbahn, sondern sind in "Fechtgestellen" festgeschnallt. Das Gestell besteht aus Schienen bzw. Plattformen, in bzw. auf die die Fechter fahren. Die
Schienen bzw. Plattformen der beiden Fechter sind mit einer Querstange miteinander verbunden. Der Winkel zwischen Querstange und den Schiene beträgt 110 +/- 2°. Je nachdem ob sich zwei Rechtshänder, zwei Linkshänder oder je ein Rechts- und ein Linkshänder gegenübersitzen, befinden sich die Gegner auf der gleichen oder gegenüberliegenden Seiten der Querstange.

Abstand der Fechter
Der Abstand zwischen den Fechtern wird aufgrund der Armlänge bestimmt.

  • Bei Degen und Säbel wird der Abstand so gewählt, dass der Fechter bei ausgestrecktem Arm und aufrechtem Sitz mit der Spitze seiner Waffe gerade den Ellenbogen des Gegners berührt, der seinen Arm im rechten Winkel in Richtung des gegnerischen Fechters hält.
  • Beim Florett wird die Distanz etwas kleiner gewählt: Hier gilt nicht der Ellenbogen, sondern die Ellenbeuge. Mit Hilfe der Querstange des Fechtgestells, kann der Abstand entsprechend eingestellt werden.

Bei zwei Fechtern mit unterschiedlicher Armlänge darf der Fechter mit dem kürzeren Arm eine Distanz wählen, die im Bereich zwischen seinem Abstand und dem Abstand seines Gegners liegt.

Trefffläche
Die Treffläche ist - mit Ausnahme vom Degenfechten - die gleiche wie im Nichtbehindertenbereich. D.h. im Florett gilt als gültiger Bereich der Rumpf, beim Säbel gehören außer dem Rumpf noch Arme und Maske dazu. Beim Degenfechten ist nicht - wie bei den Nichtbehinderten üblich - der gesamte Körper Trefffläche, sondern die Beine werden ausgeschlossen, die Treffer können also, wie beim Säbel, nur oberhalb der Hüfte gesetzt werden. Zur Trefferanzeige dienen bei Florett und Säbel jeweils eine leitende Brokatweste. Beim Degen wird der Bereich unterhalb der Hüfte durch eine geerdete Brokatdecke abgedeckt.

Fechtstellung bei Beginn
Da die Fechter im Gegensatz zu den nichtbehinderten Fechter, zu Beginn einen Abstand haben, der ihnen sofort einen Treffer ermöglicht, ist die Ausgangssituation reglementiert. Nach dem "FERTIG"-Signal des Obmanns, darf keiner der beiden Fechter seine Klinge mehr bewegen. Bei Verstoß oder vorzeitigem Beginn, dird dies mit einer Verwarnung 1. Ordnung bestraft.
Als Ausgangsstellung dürfen bei Florett und Degen die Klingen nicht über die Glocke des Gegners hinausragen, beim Säbel dürfen sich die Klingen nicht kreuzen. Ebenso ist ein Berühren der Klingen vor dem "LOS"-Signal des Obmannes nicht erlaubt.(siehe auch Skizze oben).

Klassifizierung nach Behinderungsart und -grad
Im Prinzip darf jeder am Rollstuhlfechten teilnehmen, der durch eine dauerhafte Einschränkung Nachteile beim nichtbehinderten Fechten hat, also nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern auch z.B. Amputierte oder Personen mit einer Knieversteifung.
Die Einteilung erfolgt in drei Kategorien, A, B und C:

Bei komplettem Querschnitt kann man die Einteilung leicht vornehmen:

  • Fechter der Klasse A besitzen noch vollständig intakte Rücken- und Bauchmuskulatur, meist sind sie noch in der Lage auf den Beinen zu stehen oder sogar zu laufen.
  • Fechter der Klasse B besitzen keine vollständige Rücken- und Bauchmuskulatur mehr, haben aber keine Einschränkungen im Bereich Arme und Hände.
  • Fechter der Klasse C haben auch keine vollständige Funktion von Armen und Händen aufzuweisen.


Eine Klassifizierung von inkompletten Querschnitten, Amputierten etc. ist nicht so einfach wie oben beschrieben. Zur Einstufung wurde von einer Klassifizierungskommission ein Verfahren entwickelt, wonach durch fechtspezifische Funktionstests die Einteilung vorgenommen wird.